...als freiwillig Versicherte

Freiwillig versichert – Ihre Vorteile auf einen Blick

Ihre Versicherungspflicht endet? Kein Problem, denn bei der BKK firmus können Sie sich freiwillig versichern, das heißt, als Kunde der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Ihre Mitgliedschaft bei uns fortsetzen.

Voraussetzung ist, dass Sie zuvor mindestens zwölf Monate durchgehend bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, bzw. Sie in den letzten fünf Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten belegen können.

Diese Voraussetzungen gelten auch für Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden.
Übersteigt Ihr Jahresarbeitsentgelt in einem Beschäftigungsverhältnis 50.850 Euro oder sind Sie Selbstständig?
Auch dann können Sie sich bei uns freiwillig versichern. Das ist oftmals die günstigere Alternative zum Beispiel zu einer privaten Krankenversicherung.
Denn:
Wir berechnen Beiträge nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro im Monat. Vom darüber liegenden Gehalt zahlen Sie keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ein weiterer Pluspunkt Ihrer freiwilligen Mitgliedschaft in der BKK firmus ist der beitragsfreie Versicherungsschutz Ihrer Familienangehörigen im Rahmen unserer Familienversicherung.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die beruhigende Sicherheit, auch im Alter umfassenden Krankenversicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen zu haben.
Wir erbringen unsere Leistungen nach Ihrem Bedarf – also zeitlich unbefristet und ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, wie es bei privaten Versicherern üblich ist
 Sie wollen Mitglied werden?